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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Internet Service Provider

nach dem TKG 2003 Stand: November 2007

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1. Grundlagen

1.1.Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Internet Service Provider (im folgenden "ISP", Futureweb OG, Innsbrucker Str. 4, A-6380 St. Johann in Tirol) gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartnerbestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom ISP angenommenen Auftrages unddessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen des ISP.Für Verträge mit Unternehmern gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden geltennur, wenn sich der ISP diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.Die Geschäftsbedingungen des ISP gelten auch für künftige ergänzende Geschäfte zwischenden Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals daraufBezug genommen werden sollte.

1.2. Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISPnach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B.Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Einrichtung eines Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc) begonnenhat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigungerfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz).

1.3. Änderungen der AGB sowie der Leistungsbeschreibung und der Entgelte

Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen und der Leistungsbeschreibung können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlichgerechtfertigt ist. Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zuerbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderenöffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.Für alle Änderungen gilt § 25 Abs 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandtwerden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kundenmindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhaltzusammengefasst in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderungwirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungenkostenlos schriftlich kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten.Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunktwirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen. Der ISP behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochennach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhaltenzu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. Der ISP wird den Kundenauch auf diese Möglichkeit zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden diesfalls gegenstandslos wird, hinweisen.Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preislisteangegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kundenbesondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungennicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

1.4. Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs; Nutzung

Ohne die vorherige (und außer bei Verbrauchern) schriftliche Zustimmung sind die Kundendes ISP nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zuübertragen. Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zuüberbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabedieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung des ISP. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen den ISP diesbezüglich schad- und klaglos.

1.5. Keine Vollmacht der Mitarbeiter des ISP

Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des ISP haben keine Vollmacht, für den ISP Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegenzu nehmen. Eine Vollmachtsbeschränkung der Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter desISP wirkt gegenüber Verbrauchern nur, wenn sie von der Vollmachtsbeschränkung Kenntnishatten.

2. Leistungen aus diesem Vertrag

2.1. Leistungen des ISP

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmernschriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang, sofern nichtausdrücklich und – außer bei Konsumenten – schriftlich anderes vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet.

2.2. Frist bei der Bereitstellung der Leistungen

Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist"). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten,verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn dieNichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüberhinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichterFahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.

2.3. Störungsbehebung

Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche vom ISP zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gilt Pkt 2.2. sinngemäß.Der Kunde hat den ISP bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmenseiner Möglichkeiten zu unterstützen und dem ISP oder von ihm beauftragten Drittenjederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird derISP bzw. von ihm beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt,dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw.die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde dem ISP jeden ihm dadurchentstandenen Aufwand zu ersetzen.

2.4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungsloseInstallation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowiesonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarungvom ISP beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alleerforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.

2.5. Dienstequalität

Der ISP trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Pkt 6.2.6.Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten durch den ISPDem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen Bezahlung unterEigentumsvorbehalt.Sofern dem Kunden vom ISP Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese imEigentum des ISP, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an den ISP zu retournieren,andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nicht anderes vereinbartwurde. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen habendiese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einerBeschädigung wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service undWartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamtenVertragsdauer ausschließlich vom ISP oder von deren Beauftragten vorgenommen.

3. Entgelte und Entgeltänderungen

3.1. Entgelte

Für Entgeltänderungen gilt Pkt 1.3.Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den"reinen" Internetzugang (Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, - sofern nicht anderes (für Unternehmer:schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch den ISP gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager des ISP; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchernwerden Bruttopreise angegeben.

3.2. Entgeltbestandteile

Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr fürden Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten undZubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- undInstallationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden.

3.3. Änderung der Entgelte

Für Änderungen der Entgelte gilt Pkt. 1.3.3.4. Nachverrechnung bei Fair-Use-Überschreitung. Der Kunde akzeptiert bei Fair-Use-Produkten des ISP das in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebene Fair-Use Limit; dieses ist in der Leistungsbeschreibungoder im Anmeldeformular angegeben. Bei einer Überschreitung des fair-use Limits von mehrals 20 % in einem Monat behält sich der ISP eine Verrechnung nach dem jeweils Volumspreis pro Volumseinheit über dem fair-use-Limit vor.

4. Zahlungen

4.1. Abrechnung

Die Entgelte werden regelmäßig, mindestens jedoch alle 3 Monate, abgerechnet, sofern sichaus den AGB nichts anderes ergibt bzw nicht anders (bei Unternehmen: schriftlich) vereinbartist.

4.2. Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt mit Kreditkarte oder im Bankeinzugsverfahren 7 Tage nachRechnungslegung. Sofern der ISP der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit vom ISP widerrufen werden. Der Kunde hat diesfalls unverzüglich die Umstellung auf Kreditkartenzahlung oder Bankeinzugvorzunehmen und dem ISP nachzuweisen.

4.3. Zahlung mit Kreditkarte

Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkartenicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.

4.4. Fälligkeit

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzügefällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden. Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Installation bzw. nach Versand der Gerätein Rechnung gestellt und ist nach Erhalt der Lieferung und der Rechnung innerhalb von 10Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.5. Zahlungsverzug, Verzugszinsen

Der ISP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgungnotwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen.

4.6. Einwendungen gegen die Rechnung

Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalbvon 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahmedes ISP bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen dasSchlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-RegulierungsGmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung vonEinwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird Verbraucher auf alle in diesem Pkt 4.6 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgenhinweisen.

4.7. Streitbeilegung

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nichtbefriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen.Der ISP ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

4.8. Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen

Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch diezuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, kann der ISP aber auch diesfalls sofort fälligstellen.

4.9.Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten

Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte,und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten,welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

4.10. Aufrechnung

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die Einbehaltungvon Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen desKunden, ist ausgeschlossen.In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenenForderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich, sofern entweder der ISP zahlungsunfähigist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oderdie Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom ISP anerkanntworden ist.

4.11. Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden

Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

4.12. Entgeltnachweis

Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer,Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (sofern eine solche erlassen wurde, diesfalls abrufbar aufwww.rtr.at) enthalten. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglichund rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffenwurde.

5. Gewährleistung

5.1. Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.

5.2. Behebung von Mängeln

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durchNachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalbvon 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933bABGB ist ausgeschlossen. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

5.3. Gewährleistungsausschluss

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP bewirkterAnordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oderDritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen undfachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der ISP trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Fristnachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom ISP angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. Der ISP haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereiches sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

5.4. Mängelrüge

Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge innerhalb von zwei Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

6. Haftung des ISP; Haftungsausschluss und Beschränkungen; Verpflichtungen des Kunden

6.1. Haftungsausschluss

Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen. Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen den ISP die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

6.2. Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von e-mails

Der ISP betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dassdiese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungenimmer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheitenerhalten bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden, dass e-mails auchankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grundvon (vom ISP oder vom Kunden eingericheten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc kann die Zustellung von e-mails verhindert werden. Der ISP übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer der ISP hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Die ständige Verfügbarkeit dieser Übertragungswege und der davonabhängigen ISP Dienste kann daher nicht zugesichert werden.Der ISP behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor,sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insb weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigtsind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des ISP unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen,Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischen Änderungen derTelefonnetze oder sonstigen Anlagen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann eszeitweise zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Der ISP haftet für Schäden aus derartigen Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt.Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibtdas Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Der ISP übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiertwerden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverlusteübernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom ISP nichtvorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.Festgehalten wird, dass für Verbraucher jedenfalls, unabhängig vom Verschulden des ISP, Gewährleistungsansprüche bestehen können und durch die vorstehende Regelung nichtberührt werden; siehe dazu Pkt. 5..

6.3. Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc.

Weiters haftet der ISP nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für vonihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritterDiensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einenLink von der Homepage des ISP oder über eine Information durch den ISP erhält. Der Kundenimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB.Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Der ISP übernimmt für Schäden aus Oben genanntem keine Haftung; bei Verbrauchern gilt dies nur,wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

6.4. Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden; Pflichten des Kunden

Der ISP haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertragesund seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durchwidmungswidrige Verwendung verursacht hat.

6.4.1. Schutz des Internetzugangs

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, diedurch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunde oder durch Weitergabe anDritte entstehen.Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdiensten sowiesonstige Ansprüche aus Telekommunikationsdiensten, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern diemissbräuchliche Nutzung nicht vom ISP zu vertreten ist. WeitergehendeSchadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

6.4.2 Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw für den ISP oder andere Rechner sicherheits- oderbetriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für den ISP oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (zB offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist der ISP zur sofortigen Sperredes Kunden bzw zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (zB Sperreeinzelner Ports). Der ISP wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglichinformieren.

6.4.3 Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.Der Kunde verpflichtet sich, den ISP vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztererwegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlichoder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird der ISP in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er reagiert(Streiteinlassung, Vergleich etc); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens des ISP – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

6.4.4 Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen

Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um dem ISP die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einervom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

6.5 Besondere Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht der ISP prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor.Der ISP weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nichtgewährleistet werden kann. Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des ISP.

6.6 Haftungsausschluss des ISP bei Verletzungen des Kunden durch Dritte

Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andereKunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zurHaftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at, qualifiziert ist.

7 Vertragsdauer und Kündigung; Sperre

7.1 Vertragsdauer und Kündigungsfrist

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich dasVertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nichtvon einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und dieim Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich, rechtzeitig und zeitnah zum Beginn der Zweimonatsfrist, hingewiesen. Ist keine Vereinbarungüber einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauergetroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und unter Einhaltung einerzweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar.

7.2 Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den ISP. Der ISP ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug,nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einerNachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösungnach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.

7.3 Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung; Sperre bzw teilweise Sperre

Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten neben dem Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Abweisung eines solchenmangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen; weiters auch, wenn der Kunde Einzelplatzaccounts mehrfach nutzt oder nutzen lässt; wenn er einen überproportionalen Datentransfer verursacht; wenn er wiederholt oder unzumutbar gegen die "Netiquette"verstößt; bei Spamming oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen iSv Pkt 6.4.2.Der ISP ist kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. Der ISP ist weiters bei Verdacht vonVerstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann der ISP bei Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites gespeicherteInformation entfernen oder den Zugang zu ihr sperren. Der ISP wird sich bemühen, dasjeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentlicheVertragsauflösung durch den ISP aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

7.4 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw Sperre

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzwDienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist,erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Entgelt für die vertraglich vorgeseheneVertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung vonSchadenersatzansprüchen unberührt.Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR 30,--vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben vorbehalten.Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des ISP gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auchdann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die den ISP zu einervorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 7.2. und 7.3. berechtigen würden.

7.5 Keine Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung vom ISP bei Beendigung; Löschung von Inhaltsdaten des Kunden

Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, der ISP zur Fortsetzung dervereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschengespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, dieSpeicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnissesliegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kundedaher keinerlei Ansprüche dem ISP gegenüber ableiten.

8 Datenschutz

8.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht

Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach demEnde der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten undDaten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenenNachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche..Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einertechnischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck dieDurchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über dasKommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zurVerfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

8.2 Information gem § 96 Abs 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten

Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringungund nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigungdes Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG 2003.Soweit der ISP gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist,wird der ISP dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.Der ISP wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten:Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationenüber Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingängezur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG vom ISP spätestens nach der Beendigung dervertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden nochbenötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten odersonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

8.3 Verkehrsdaten

Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungenerforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfilesaufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jenerFrist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder derAnspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw solange dies aus den genanntentechnischen Gründen bzw zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen.Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wirdder ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nachden von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird der ISP außer in dengesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

8.4 Inhaltsdaten

Inhaltsdaten werden vom ISP nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen einekurzfristige Speicherung nötig ist, wird der ISP gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird der ISP die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

8.5 Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung

Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigenForm an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

8.6 Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis

Gemäß § 103 TKG 2003 kann der ISP ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, e-mail-Adresse und Internet-Adresse sowie aufWunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen. Der ISP ist zur Erstellungeines Teilnehmerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichem schriftlichen Wunschdes Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet undausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung undHerausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gem § 103 Abs 1 TKG 2003 zulässig,ansonsten wird der ISP keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.

8.7 Rufnummernunterdrückung

Der Kunde hat die Möglichkeit zur Rufnummernunterdrückung abgehender und eingehender Anrufe gem § 104 TKG 2003. Die Möglichkeiten zur Rufnummernunterdrückung sind derjeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

8.8 Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung

Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass seine Verkehrsdatengem § 92 Abs 3 Z 4 TKG 2003 zum Zwecke der Vermarktung vonTelekommunikationsdiensten des ISP, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse,Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angebotenvon Telekommunikationsdiensten des ISP verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellungvon Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom ISP Werbung und Informationen betreffendProdukte und Services des ISP sowie Geschäftspartnern des ISP in angemessenem Umfangper E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namensund seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim ISP. Der Kunde kann dieseEinverständniserklärung jederzeit widerrufen. Der ISP wird dem Kunden in jeder Werbe-EMaildie Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

8.9 Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ISP gem § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, ander Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der ISP gem § 106 TKG 2003 zurEinrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückungverpflichtet werden kann. Handlungen des ISP aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keineAnsprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach der ISP unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünftebetreffend den Kunden zu erteilen. Der ISP wird bestrebt sein, die von der ISPA (VereinInternet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung undAuskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.

9 Datensicherheit

Der ISP wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die beiihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichemoder grob fahrlässigem Verhalten. Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

10 Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software

10.1 Leistungsumfang

Bei individuell vom ISP erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

10.2 Rechte an gelieferter Software

Bei der Lieferung von Software räumt der ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart,dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Softwareein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wennes sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde den ISPschad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einerallfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendungdieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vomKunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert istund die vom ISP nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat diefür solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligenLizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch derenkurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde den ISP von Ansprüchenwegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

10.3. Gewährleistung

Der ISP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderenProgrammen des Kunden zusammenarbeitet; dies gilt nicht, sofern der KundeStandardsoftware verwendet oder die Funktionalität im Einzelfall ausdrücklich garantiert. BeiUnternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare)Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Gewährleistungsansprüche vonVerbrauchern gem Pkt 5. werden durch diesen Punkt 10.3. nicht berührt.Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Pkt 5.10.4. Rücktritt bei SoftwaremängelnWerden vom ISP gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängelder Software den Kunden nicht automatisch, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher derNutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilthinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht automatisch zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. Ein Gesamtrücktritt ist nur möglich, wenn unteilbareLeistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

11 Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

11.1 Vermittlung und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen

Der ISP vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung desKunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at,.co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstigeAdressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der ISP fungiert hinsichtlich dervon nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofernnicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domainbesteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. DieRegistrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISPdem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; der ISPverrechnet dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.

11.2 Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kundediesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

11.3 Geltung der AGB der Registrierungsstelle

Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diesewerden dem Kunden des ISP auf Wunsch zugesandt.

11.4 Rechtliche Zulässigkeit der Domain

Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichenBestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zuverletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

12 Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen

12.1 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasstinsbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls derHardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen.Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfürkompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden.Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstigeInhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oderähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oderÄnderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, beisonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP.

12.2 Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente

Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc.bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichertzu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat der ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vomKunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.

12.3 Keine Prüfungspflicht des ISP

Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden,auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitungdieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.

12.4 Rechtseinräumung durch den ISP

Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich und, sofern der Kunde nichtVerbraucher ist, schriftlich anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Designund/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen desInternet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa imBereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außerbei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise,Einräumung von Befugnissen an Dritte

13 Besondere Bestimmungen für Spamschutz

13.1 Vermittlung und Verwaltung des Spamschutzes; Vertragsbeziehungen

Der ISP vermittelt den Spamschutz im Namen und auf Rechnung des Kunden. DerSpamschutz wird von der Firma Postini UK Limited, New Loom House, 101 Back ChurchLane, E1 1LU London, UK, zur Verfügung gestellt. Der ISP fungiert hinsichtlich des vonPostini verwalteten Spamschutz als Rechnungsstelle und technische Kontaktstelle (sofernnicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung desSpamschutzes besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und Postini direkt. DieGebühr, die Postini zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).

13.2 Ende des Vertrags mit Postini

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag mit Postini endet, wenn der Vertrag mit demISP aufgelöst wird.

13.3 Geltung der AGB von Postini

Bezogen auf den Spamschutz gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von PostiniUK Limited (Form of Customer Contract), diese werden dem Kunden des ISP auf Wunschzugesandt.

14 Sonstige Bestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

14.2 Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeitdes am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht fürVerbrauchergeschäfte.

14.3 Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstigerVertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durchunterschriebenes Telefax Rechnung getragen); mündliche Nebenabreden bestehen nicht.Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

14.4 Schriftform für Mitteilungen des Kunden

Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen,haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt nicht für Verbraucher.

14.5 Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem ISP umgehendschriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als demKunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandtwurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekanntgegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der ISP diesem Wunsch nachMöglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichenRechnung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletztbekannt gegebene e-mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann alszugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständenabgerufen werden kann.

14.6 Keine normative oder interpretative Bedeutung der Überschriften

Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit undhaben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereichdieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.

14.7 Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigenAllgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungtritt - außer gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nachderen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

14.8 Einheitliche europäische Notrufnummer

Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.